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(gelten nicht für Geschäfte im Sinne des §1 des Konsumentenschutzgesetzes)

Die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen dienen dem Zweck, im Geschäftsverkehr mit unseren Kunden sowohl für diese als auch für uns eine klare und verbindliche Basis bei der Abwicklung der verschiedenen Geschäftsfälle zu gewährleisten.

Die herausgegebenen Preislisten, Preis-und Konditionsgestaltungen sowie deren Randbedingungen sind ein integrierter Bestandteil unserer Anbote, Verkäufe und Lieferungen.

1-Vertragsabschluß

Alle unsere Anbote, Verkäufe und Lieferungen erfolgen aufgrund folgender Verkaufs-und Lieferbedingungen, die durch Auftragserteilung bzw. Kaufabschluss als vollinhaltlich genehmigt gelten und damit für den Abnehmer wie für uns verbindlich sind.

Die Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner sind für uns nicht bindend. Erfolgt eine Bestellung aufgrund von Einkaufsbedingungen des Käufers, so sind nachfolgende Lieferungen unsererseits nicht als Annahme der Einkaufsbedingungen anzusehen, sondern als Anbot auf Abschluss des Vertrages unter Zugrundelegung unserer Verkaufs- und Lieferbedingungen.

Unsere Anbote sind freibleibend und können jederzeit abgeändert werden. Umstände, die nicht in unserer Schuld liegen (wie höhere Gewalt, Streiks o.ä.), die der Erfüllung des Vertrages entgegenstehen, ermächtigen uns, die Lieferfristen zu überschreiten oder vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche können hieraus nicht abgeleitet werden.

2-Lieferung

Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Käufers, sobald die Ware an das den Transport ausführende Unternehmen übergeben wurde. Sollte die Lieferung aus Gründen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, nicht ausführbar sein, so geht die Gefahr mit Anzeige der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Lieferfristen gelten für uns nur dann als verbindlich, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben.

Bei Lieferverzug ist der Käufer nur dann zum Rücktritt berechtigt, die 2 Monate nicht unterschreiten darf, wenn er uns eine angemessene Nachfrist mit der ausdrücklichen Erklärung, dass nach Ablauf der Frist die Annahme der Ware abgelehnt werde, gesetzt hat und nach Nichteinhaltung der Nachfrist durch uns nachweislich kein Interesse mehr an der Lieferung besteht. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

Ereignisse höherer Gewalt, die von uns weder vorhersehbar noch abwendbar sind (wie z.B. Betriebsstörungen, Stromausfälle, Verkehrs- und Witterungsstörungen etc.) befreien uns für die Dauer vorgenannter Ereignisse von der Lieferpflicht, ohne einen Schadenersatzanspruch des Käufers zu begründen.

Nimmt der Käufer die vertragsgemäß bereitgestellte Ware nicht am vertraglich vereinbarten Ort zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt an, so können wir entweder Erfüllung verlangen oder unter Setzung einer Frist zur Annahme vom Vertrag zurücktreten. Alle mit der Annahmeverzögerung verbundenen Kosten hat der Käufer zu tragen.

3-Prospekte / Unterlagen

Etwaige in Katalogen, techn. Merkblättern, Prospekten oder Abbildungen enthaltenen Maße, Gewichts- oder Qualitätsangaben sind Probestücke bzw. Richtwerte unserer jeweiligen Lieferanten.

Alle Zeichnungen, Pläne, Mengenauszüge und Bedarfsermittlungen, die wir zur Verfügung stellen, sind unverbindlich. Sie sind unser Eigentum und dürfen, schriftliche Sondervereinbarungen vorbehalten, Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

Änderungen, die dem techn. Fortschritt dienen, behalten wir uns ohne weitere Verständigung vor.

4-Zahlung

Unseren Lieferbedingungen liegen die Preise unserer aufgelegten Preislisten zugrunde, wobei wir uns für den Fall von Preisänderungen ausdrücklich die Berechnung der am Tag der Warenlieferung geltenden Preise vorbehalten. Preise gelten ab Werk, d.h. Kosten für Verpackung und Versand werden gesondert in Rechnung gestellt. Zahlungen gelten erst dann als erfolgt, wenn sie auf unserem Konto gutgeschrieben sind. Zahlungen sind im Rahmen der vereinbarten

Zahlungskonditionen fällig und werden jeweils auf die älteste noch offene Forderung verrechnet. Ist der Käufer mit einer Rechnung länger als 30 Tage ab Fälligkeit im Rückstand, so werden alle anderen noch offenen Rechnungen zur Zahlung fällig. Für ganz oder teilweise noch nicht erfüllte Vereinbarungen sind wir bei Zahlungsverzug berechtigt, die Erfüllung zu verweigern, die Zahlung im Voraus oder eine genügende Sicherstellung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug verrechnen wir ab Fälligkeit unserer Forderung Verzugszinsen gem. § 456 UGB. Die Zinsen sind sofort fällig. Weiters werden im Fall des Zahlungsverzuges Mahnspesen und anwaltliche Mahnspesen nach den Bestimmungen der AHR verrechnet. Unsere Kunden sind nicht berechtigt, Zahlungen wegen erhobener Mängelrügen oder Schadensersatzansprüchen zurückzuhalten oder mit Gegenforderungen aus wie immer gearteten Geschäftsbeziehungen mit uns zu kompensieren, sofern diese nicht unstrittig oder gerichtlich rechtskräftig festgestellt sind.

5-Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum, bis sämtliche gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung einschließlich Zinsen, vom Käufer unberechtigterweise einbehaltene Skonti oder von uns nicht anerkannte Abzüge, entstandene Kosten usw., gleich aus welchem Rechtsgrund, bezahlt sind. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung oder eine Saldoziehung nach deren Anerkennung heben den Eigentumsvorbehalt nicht auf. Der Käufer kann jedoch die Ware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes veräußern oder verarbeiten, wobei sich unser Eigentumsvorbehalt und das daraus resultierende Recht auf den Erlös, die Forderung bzw. die verarbeitete Sache erstreckt und dies im Fall der Weiterveräußerung dem Erwerber auch mitzuteilen ist (verlängerter Eigentumsvorbehalt). Jede andere Verfügung über die Waren einschließlich Verpfändung, die das Eigentumsrecht des Verkäufers beeinträchtigen könnte, ist nicht gestattet.

Sofern solche sich nicht vermeiden lassen, sind sie uns unverzüglich bekanntzugeben. Solange ein Eigentumsrecht besteht und nicht alle Forderungen zur Gänze beglichen sind, verpflichtet sich der Käufer, die Ware pfleglich zu behandeln und die ordentliche Sorgfaltspflicht einzuhalten. Für eventuell hieraus entstehende Schäden, auch wenn diese von Dritten herbeigeführt wurden, trägt er die volle Verantwortung. Sollten die Waren zu einem anderen Standort als dem uns bekannten verlegt werden, so ist uns die vollständige Anschrift unverzüglich bekanntzugeben. Bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, Antrag oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, die das Vorbehaltseigentum betreffen, ist der Käufer verpflichtet, dieses unverzüglich, spätestens aber innerhalb von drei Tagen, schriftlich unter Beifügung der erforderlichen Unterlagen anzuzeigen. Alle mit der Freigabe entstehenden Kosten trägt der Käufer. Eine Gutschrift für zurückgenommene Ware kann nur erfolgen, wenn sich die Ware in einem Zustand befindet, der unserer Beurteilung nach, eine Wiederverwendung möglich macht und sie dem aktuellen Programm entspricht. Sämtliche mit der Rücknahme verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Käufers. Ferner wird eine Bearbeitungsgebühr in der Höhe von 30% des Nettowarenwertes, mindestens jedoch Euro 50,- verrechnet.

6-Storno

Ein Auftragsstorno bedarf unserer schriftlichen Zustimmung. In diesem Falle sowie bei ungerechtfertigtem Rücktritt des Auftraggebers sind wir berechtigt neben der Geltendmachung gesetzlicher Ansprüche auch ein Stornoentgelt von 10% des nicht zustande gekommenen Auftragswertes zu verlangen.

7-Gewährleistung

Wir leisten nur Gewähr für alle ausdrücklich und schriftlich von uns zugesicherten Eigenschaften der von uns gelieferten Waren. Wir haften daher nur für solche Mängel, die nachweislich in Folge eines vor der Übernahme durch den Käufer liegenden Umstandes die ausdrücklich und schriftlich von uns zugesicherten Eigenschaften unserer Erzeugnisse erheblich beeinträchtigen oder diese unbrauchbar machen. Die von uns gelieferte Ware ist vom Käufer unverzüglich auf Mängel zu untersuchen und eventuelle Mängel sind uns unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Tagen nach Lieferung schriftlich, per Post, E-Mail od. Fax zur Anzeige zu bringen. Dabei sind die Mängel einzeln und detailliert anzuführen und vom Käufer zu belegen. Verdeckte Mängel sind sofort nach Entdeckung bekanntzugeben.

Bestätigt die von uns vorgenommene Überprüfung die Beanstandung, so wird die Ware repariert bzw. wird bei Unmöglichkeit einer Reparatur von uns kostenloser Ersatz geleistet.

Bei Unmöglichkeit der Ersatzlieferung kann der Käufer Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückabwicklung des Vertrages beanspruchen. Bei wesentlichen oder unwesentlichen, aber behebbaren Mängeln sind wir nach eigener Wahl berechtigt die Reparatur, den Austausch der Ware oder Preisminderung anzubieten. Alle weiteren Ansprüche sind, vorbehaltlich Punkt 8., ausgeschlossen. Die Ware ist bis zur endgültigen, schriftlich oder gerichtlich bestätigten Klärung der geltend gemachten Ansprüche des Käufers bei sonstigem Ausschluss unserer Haftung vom Beanstander so zu lagern, dass weitere Beschädigungen ausgeschlossen sind. Die Fristen für die Verjährung der Ansprüche gegen uns beginnt spätestens mit der Übernahme der Ware. Ansprüche des Käufers aus Transportschäden oder -verlusten hat der Käufer ausschließlich gegenüber Spediteuren, Frachtführern und Hilfspersonen innerhalb der bei diesen Unternehmen geltenden Fristen geltend zu machen, da die Lieferung gemäß Punkt 2. auf Gefahr des Käufers erfolgt, sobald die Ware an das den Transport ausführende Unternehmen übergeben wurde.

8-Schadenersatz / Produkthaftung

Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, gegen uns oder unsere Erfüllungsgehilfen, sind ausgeschlossen, es sei denn, dass grob fahrlässiges Handeln oder Vorsatz vorliegen. Der Käufer ist verpflichtet, von uns hergestellte, importierte oder in Verkehr gebrachte Ware ausschließlich bestimmungsgemäß zu verwenden und dafür zu sorgen, dass solche Produkte nur an mit den Produktgefahren vertraute Personen zum bestimmungsgemäßen Gebrauch in Verkehr gebracht werden und dass die Darbietung von durch den Käufer in Verkehr gebrachten Produkten potentielle Schadensfolgen und die Gefährlichkeit dieser Produkte entsprechend berücksichtigt.

Die von uns in Verkehr gebrachte Ware ist vom Käufer unverzüglich auf Fehlerhaftigkeit zu untersuchen und für die Dauer der Innehabung irgendeines unserer Produkte zu beobachten. Über Fehler ist uns innerhalb von acht Tagen nach Lieferung Anzeige zu machen. Die Anzeige hat schriftlich (Post, E-Mail od. Fax) zu erfolgen und die Fehler einzeln und detailliert zu enthalten. Die Fehler sind unverzüglich vom Käufer zu belegen. Weiters wird der Käufer uns bei allenfalls notwendigen, durch uns veranlassten Produktrückholungen unterstützen und die diesbezüglichen Kosten selbst tragen. Im Falle der Verletzung der dem Käufer aufgrund der Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen auferlegten Pflichten sowie bei unserer Inanspruchnahme, insbesondere nach produkthaft/haftpflichtrechtlichen Bestimmungen, im Hinblick auf Schäden, die durch solche Produkte herbeigeführt werden, die vom Käufer in Verkehr gebracht wurden, ist der Käufer ohne Rücksicht auf das Verschulden jedenfalls verpflichtet uns vollkommen schad- und klaglos (inkl. Prozesskosten) zu halten. Hat der Käufer hinsichtlich eines unserer Produkte aufgrund der Bestimmungen des Produkthaftpflichtrechtes einem Dritten Ersatz geleistet, sind Rückgriffsansprüche gegen uns jedenfalls aus geschlossen.

9-Sonstiges

Sollte eine der Vereinbarungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen ihre Gültigkeit verlieren, so bleibt die Rechtswirksamkeit aller anderen Vereinbarungen davon unberührt. Nebenabredungen, Ergänzungen oder Abänderungen des Auftrages bzw. Kaufes oder unserer Bedingungen sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Über sämtliche Streitigkeiten aufgrund eines Anbotes oder einer Lieferung von uns entscheidet ausschließlich das sachlich zuständige Gericht in St. Pölten. Auf die Geschäftsbeziehung und alle daraus resultierenden Streitigkeiten ist ausschließlich österreichisches Recht unter Aufschluss des UN- Kaufrechts anwendbar.

l0-Produktbezogene / ergänzende Lieferbedingungen

Alle in unseren Produktunterlagen genannten Preise sind ausschließlich der zurzeit gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Für Garantieleistungen sind die Bedingungen des jeweiligen Herstellers bindend.

Stand: 04.12.2019 gültig bis auf Widerruf

ECO Edletzberger GmbH Pestalozzistraße 2 3106 St. Pölten